DSGVO & DSG: So bleibt Ihre KI-Lösung rechtskonform in der Schweiz
Datenschutz bei KI-Projekten in der Schweiz – was das DSG fordert, wie DSGVO gilt und was Unternehmen konkret beachten müssen.
DSGVO & DSG: So bleibt Ihre KI-Lösung rechtskonform in der Schweiz
KI-Projekte in der Schweiz navigieren durch zwei Datenschutzrahmen gleichzeitig: das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, seit 1. September 2023) und – für die meisten Unternehmen mit EU-Kunden – die EU-DSGVO. Das klingt komplex, ist aber mit einem strukturierten Ansatz gut handhabbar. Dieser Leitfaden erklärt, was Schweizer Unternehmen konkret tun müssen.
Das revidierte Schweizer DSG (revDSG) – Neuerungen seit 2023
Das revidierte Datenschutzgesetz hat die Schweizer Datenschutzlandschaft grundlegend modernisiert. Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen, die KI einsetzen:
Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden (und kleinere bei risikoreichen Bearbeitungen) müssen ein Verzeichnis führen, das dokumentiert, welche Personendaten wie verarbeitet werden. KI-Systeme müssen darin erfasst sein.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bei KI-Systemen, die ein hohes Risiko für Persönlichkeitsverletzungen oder Grundrechte haben, ist eine DSFA verpflichtend. Beispiele: KI, die Kreditwürdigkeit bewertet; Systeme, die Mitarbeiter überwachen; KI-gestützte Rekrutierungssysteme.
Automatisierte Einzelentscheidungen: Wenn Ihre KI Entscheidungen trifft, die Personen erheblich betreffen (Kreditvergabe, Versicherungsprämien, Jobselektion), haben Betroffene das Recht:
- Zu erfahren, dass eine automatisierte Entscheidung getroffen wurde
- Eine Überprüfung durch einen Menschen zu verlangen
- Ihren Standpunkt darzulegen
Meldepflicht bei Datenpannen: Verletzungen der Datensicherheit müssen dem EDÖB so rasch wie möglich gemeldet werden – inkl. Datenpannen bei KI-Systemen.
Sanktionen: Neu sind Bussen von bis zu CHF 250'000 für Einzelpersonen bei vorsätzlichen Verstössen (z.B. fehlende Datenschutzerklärung, Verletzung des Auskunftsrechts).
DSGVO und Schweizer DSG: Was gilt für wen?
Das DSG gilt für: Alle natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz, die Personendaten verarbeiten.
Die DSGVO gilt zusätzlich für: Schweizer Unternehmen, die
- Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten (auch kostenlos)
- Das Verhalten von EU-Bürgern systematisch beobachten (z.B. Web-Analytics mit EU-Nutzern)
In der Praxis gilt die DSGVO für die grosse Mehrheit der Schweizer KMUs, die international tätig sind oder EU-Kunden haben – also für nahezu alle Unternehmen in den Grenzregionen Basel, Zürich und Genf.
Hauptunterschiede DSG vs. DSGVO: Die Anforderungen sind sehr ähnlich. Der grösste Unterschied: Die DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten (DSB) für bestimmte Unternehmenstypen, das DSG tut dies nicht zwingend. Wer DSGVO-konform ist, ist meist auch DSG-konform.
KI-spezifische Datenschutzrisiken und wie man sie mitigiert
1. Datenlokalität: Wo verarbeitet die KI Ihre Daten?
Beim Einsatz von KI-APIs (ChatGPT, Claude, Gemini) fliessen Ihre Eingaben durch die Server des Anbieters. Das ist datenschutzrechtlich relevant, wenn diese Eingaben Personendaten enthalten.
Lösung:
- OpenAI: EU-Region (Frankfurt) verfügbar; Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) abrufbar unter platform.openai.com
- Anthropic Claude: EU-Datenverarbeitung verfügbar; AVV auf Anfrage
- Google Gemini: EU-Region verfügbar; Google Workspace-Kunden haben automatisch EU-Verarbeitung
- Lokale Modelle (Llama 3, Mistral, Phi): Auf eigenem Schweizer Server betrieben – keine Datenweitergabe
Empfehlung: Senden Sie keine Klarnamen, AHV-Nummern, Patientendaten oder andere besonders schützenswerte Personendaten an externe KI-APIs. Wenn nötig, anonymisieren oder pseudonymisieren Sie vor dem API-Call.
2. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) – Pflicht für alle KI-APIs
Wenn ein Drittanbieter in Ihrem Auftrag Personendaten verarbeitet – auch KI-API-Anbieter – brauchen Sie einen AVV (auch DPA, Data Processing Agreement genannt). Das ist nach DSG Art. 9 und DSGVO Art. 28 verpflichtend.
Checkliste AVV:
- ✅ OpenAI: AVV unter platform.openai.com/legal/dpa verfügbar
- ✅ Anthropic: AVV auf Anfrage (enterprise@anthropic.com)
- ✅ Google Cloud / Gemini API: Google Cloud DPA verfügbar
- ✅ Microsoft Azure OpenAI: im Microsoft Customer Agreement enthalten
- ✅ n8n Cloud: AVV unter n8n.io/legal verfügbar
- ✅ Vercel (Hosting): Vercel DPA verfügbar
3. Transparenz: Nutzer müssen über KI informiert werden
Wenn Kunden mit einer KI interagieren (Chatbot, automatische Antworten, KI-generierte Angebote), müssen Sie das transparent kommunizieren. Das gilt auch für interne Systeme – Mitarbeitende haben das Recht zu wissen, wenn KI bei ihrer Beurteilung eingesetzt wird.
Konkret: Fügen Sie in Ihre Datenschutzerklärung einen Abschnitt über KI-Einsatz ein. Deklarieren Sie automatisch generierte Antworten als solche. Bieten Sie immer einen menschlichen Eskalationsweg an.
4. Datensparsamkeit: Nur das Nötigste an die KI senden
Vor jedem API-Call: Braucht die KI wirklich alle diese Daten? Oft können Sie durch geschicktes Prompt-Design arbeiten, ohne Personendaten zu übermitteln:
Statt: *"Schreib eine Antwort an Max Muster, geb. 15.04.1978, aus Zürich, der sich beschwert hat über..."*
Besser: *"Schreib eine Antwort an einen Kunden, der sich über [Sachverhalt] beschwert hat. Tonalität: freundlich, lösungsorientiert."*
5. Logging und Auditierbarkeit
KI-Systeme sollten so gebaut sein, dass nachvollzogen werden kann, welche Entscheidungen wann getroffen wurden. Speichern Sie Inputs und Outputs von KI-Entscheidungen für einen definierten Zeitraum – aber nicht länger als nötig (Datensparsamkeit).
Praktische Checkliste für KI-Datenschutz in der Schweiz
Vor dem Start eines KI-Projekts:
[ ] Welche Personendaten werden verarbeitet?
Liste aller Datenfelder, die durch das KI-System fliessen.
[ ] Wo werden diese gespeichert und verarbeitet?
Datenflussdiagramm erstellen. Alle externen Services identifizieren.
[ ] Ist eine DSFA erforderlich?
Risikoeinschätzung: Betrifft das System viele Personen? Besonders schützenswerte Daten? Automatisierte Entscheidungen mit erheblichem Einfluss?
[ ] AVV für alle Auftragsverarbeiter vorhanden?
Für jeden KI-API-Anbieter und Cloud-Service.
[ ] Datenschutzerklärung aktualisiert?
Neuen KI-Einsatz dokumentiert? Betroffenenrechte kommuniziert?
[ ] Transparenz für Nutzer/Kunden sichergestellt?
Wissen die Betroffenen, dass KI eingesetzt wird?
[ ] Löschkonzept definiert?
Wie lange werden Daten gespeichert? Automatische Löschung implementiert?
Was bei Verstössen droht
Das neue DSG hat Sanktionen eingeführt, die ernst genommen werden müssen:
- Bussen bis CHF 250'000 für Einzelpersonen bei vorsätzlichen Verstössen
- Reputationsschäden durch öffentliche Verfahren des EDÖB
- Zivilrechtliche Ansprüche durch Betroffene
- Bei DSGVO-Verstössen: Bussen bis EUR 20 Millionen oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Unsere Empfehlung: Datenschutz als Teil des Projekts, nicht als Nachgedanke
Bei Logixc ist die Datenschutzprüfung Teil jedes KI-Projekts. Wir führen am Anfang eine strukturierte Analyse durch – welche Daten fliessen wohin, welche AVVs werden benötigt, welche Datenhaltungs-Entscheide sind zu treffen. Das kostet wenig Zeit am Anfang, verhindert aber teure Nacharbeiten.
Seriöse KI-Automatisierung in der Schweiz ist DSG- und DSGVO-konform. Kein vernünftiges Argument spricht dafür, mit Datenschutz zu warten.
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Logixc berät KMUs in Basel, Zürich, Bern, Luzern, Zug und der ganzen Deutschschweiz.