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Datenschutzerklärung-Generator Schweiz

Erstellen Sie in 2 Minuten eine Datenschutzerklärung für Ihre Website nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Angaben ausfüllen, Vorschau kopieren, einbinden.

Vorlage ohne Gewähr — keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen einen Fachanwalt beiziehen.

Was trifft auf Sie zu?

Vorschau

Datenschutzerklärung

Stand: 1. Juli 2026

1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) ist:
[Firmenname]
[Adresse]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

2. Allgemeines zur Datenbearbeitung
Wir bearbeiten Personendaten grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Bearbeitung erfolgt im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bearbeiteten Personendaten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung sowie das Recht auf Datenherausgabe. Wenden Sie sich hierzu an [E-Mail-Adresse]. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu.

4. Server-Logfiles
Beim Besuch von [Website] erhebt der Hosting-Provider automatisch Informationen (z.B. IP-Adresse, Browsertyp, Betriebssystem, Referrer-URL, Uhrzeit des Zugriffs). Diese Daten dienen der technischen Bereitstellung, Sicherheit und Stabilität und werden nach kurzer Zeit gelöscht.
Unsere Website wird auf Servern in der Schweiz bzw. im EWR gehostet.

5. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns über ein Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren, werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage und für Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter und löschen sie, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

6. Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb erforderlich. Für nicht notwendige Cookies (z.B. Statistik, Marketing) holen wir Ihre Einwilligung ein. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit über den Cookie-Hinweis oder Ihren Browser anpassen.

7. Reichweitenmessung / Analyse
Zur Verbesserung unseres Angebots setzen wir Analyse-Dienste ein, die Nutzungsdaten in pseudonymisierter Form auswerten. Wo möglich werden IP-Adressen gekürzt. Die Bearbeitung erfolgt nur bei entsprechender Einwilligung, soweit erforderlich.

8. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Ihre Personendaten gegen Verlust, Missbrauch und unbefugten Zugriff zu schützen. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (SSL/TLS).

9. Änderungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Es gilt die jeweils auf [Website] veröffentlichte Fassung.

Datenschutzerklärung für Schweizer Websites: das Wichtigste

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Praktisch jede Website, die Personendaten bearbeitet – und schon ein Kontaktformular oder Server-Logfiles zählen dazu – braucht eine transparente Datenschutzerklärung. Sie muss verständlich informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben.

Der Generator oben erstellt auf Basis Ihrer Angaben eine passende Vorlage nach revDSG (und, wo relevant, mit Blick auf die EU-DSGVO). Er ersetzt keine Rechtsberatung, deckt aber die typischen Bausteine für KMU-Websites ab: Verantwortliche Stelle, Server-Logfiles, Kontakt, Cookies, Analyse, Newsletter und mehr.

Häufige Fragen zur Datenschutzerklärung (Schweiz)

Braucht meine Website eine Datenschutzerklärung?+

In der Regel ja. Sobald Ihre Website Personendaten bearbeitet – etwa über ein Kontaktformular, Newsletter, Cookies oder auch nur Server-Logfiles mit IP-Adressen – verlangt das revDSG eine transparente Datenschutzerklärung. Das gilt für praktisch alle geschäftlichen Websites.

Was muss eine Datenschutzerklärung nach revDSG enthalten?+

Mindestens: die Identität und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle, den Zweck der Datenbearbeitung, allfällige Empfänger oder Auftragsbearbeiter, Angaben zu einer Bekanntgabe ins Ausland sowie die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung).

Gilt die EU-DSGVO auch für Schweizer Unternehmen?+

Sie kann anwendbar sein, wenn Sie gezielt Personen in der EU ansprechen oder deren Verhalten beobachten – zum Beispiel bei einem Online-Shop mit EU-Kundschaft. Viele Schweizer KMU orientieren sich sicherheitshalber an beiden Regelwerken.

Ist eine generierte Datenschutzerklärung rechtsgültig?+

Eine generierte Vorlage ist ein solider Ausgangspunkt und deckt die Standardfälle ab. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Datenbearbeitungen (z. B. Gesundheitsdaten, Profiling, viele Drittdienste) sollten Sie die Erklärung von einer Fachperson prüfen lassen.

Was passiert, wenn die Datenschutzerklärung fehlt?+

Fehlende oder mangelhafte Information über die Datenbearbeitung verstösst gegen das revDSG. Neben Reputationsrisiken sieht das Gesetz bei vorsätzlichen Verstössen Bussen gegen verantwortliche Personen vor. Eine korrekte Datenschutzerklärung ist der einfachste Schritt zur Konformität.

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