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Barrierefreiheit3. Juli 20268 Min. Lesezeit

European Accessibility Act: Was Schweizer Unternehmen jetzt tun müssen

Der EAA gilt seit Juni 2025 auch für Schweizer Firmen, die in die EU verkaufen. Was verlangt wird, warum Overlay-Widgets nicht reichen und wie Sie Ihre Website konform machen.

European Accessibility Act: Was Schweizer Unternehmen jetzt tun müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in der EU der European Accessibility Act (EAA). Er verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind. Viele Schweizer Unternehmen gehen davon aus, das betreffe sie nicht – ein teurer Irrtum. Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, was verlangt wird und wie Sie pragmatisch konform werden.

Gilt der EAA auch für Schweizer Firmen?

Ja – sobald Sie Kunden in der EU ansprechen oder beliefern. Der EAA gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die auf dem EU-Markt angeboten werden, unabhängig vom Sitz des Anbieters. Ein Schweizer Online-Shop, der in die EU liefert, eine SaaS-Anwendung mit EU-Kunden oder eine Buchungsplattform, die sich an EU-Reisende richtet, fallen alle darunter.

Massgeblich ist das aktive Anbieten: Wenn Ihre Website Kunden in einem EU-Mitgliedstaat aktiv anspricht – etwa mit Preisen in Euro, Versand in die EU oder Sprachversionen –, sind Sie im Anwendungsbereich.

Welche Angebote sind besonders betroffen?

Der EAA nennt unter anderem:

  • E-Commerce – Online-Shops und Marktplätze
  • Banking und Zahlungsdienste
  • E-Books und digitale Publikationen
  • Personenverkehr – Ticketing, Buchung, Fahrplaninfos
  • Telekommunikation

Für die meisten KMU heisst das konkret: die Website und der Online-Shop müssen barrierefrei sein.

Was bedeutet "barrierefrei" technisch?

Der europäische Standard ist EN 301 549, der auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA verweist. Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, gilt als konform. In der Praxis geht es um Dinge wie:

  • ausreichende Farbkontraste,
  • vollständige Bedienbarkeit per Tastatur,
  • sinnvolle Struktur und Überschriften für Screenreader,
  • Alternativtexte für Bilder,
  • beschriftete Formularfelder und klare Fehlermeldungen.

Warum Overlay-Widgets keine Lösung sind

Es gibt Anbieter, die ein "Barrierefreiheits-Widget" versprechen: ein Skript, das man einbindet, und die Seite sei konform. Das ist bequem – aber es funktioniert nicht. Overlays legen eine kosmetische Ebene über die Website, beheben die eigentlichen Probleme im Code aber nicht und brechen häufig mit echten Screenreadern.

Rechtlich gelten Overlays nicht als konforme Umsetzung. Erste Klagen in Frankreich (November 2025) richten sich genau gegen solche Scheinlösungen. Ein Overlay kann das Risiko sogar erhöhen, weil es Konformität vortäuscht.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Durchsetzung hat begonnen. In Frankreich gab es Ende 2025 erste Klagen, und die niederländische Behörde ACM verschickt Auskunftsersuchen auch an Unternehmen ausserhalb der EU; aktive Durchsetzung in den Niederlanden wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. Es drohen Abmahnungen, Bussen und im Extremfall der Ausschluss vom EU-Markt.

Dazu kommt ein oft übersehener Punkt: 15–20% der Bevölkerung haben eine dauerhafte oder situative Einschränkung. Eine nicht barrierefreie Website schliesst diese Menschen als Kunden aus – Barrierefreiheit ist also auch schlicht Umsatz.

In vier Schritten zur konformen Website

1. Audit – automatisierte und manuelle Prüfung gegen EN 301 549 / WCAG 2.1 AA, mit priorisierter Mängelliste.

2. Umsetzung – Behebung der Mängel direkt im Quellcode: Kontraste, Fokus-Reihenfolge, Struktur, Alt-Texte, Formulare.

3. Nachweis – eine Barrierefreiheitserklärung und ein Konformitätsnachweis.

4. Monitoring – bei jeder Änderung konform bleiben; neue Seiten werden mitgeprüft.

Fazit

Der EAA ist keine ferne EU-Regel, sondern eine Pflicht mit laufender Durchsetzung, die Schweizer Exporteure direkt trifft. Ein Overlay löst das Problem nicht – nur eine echte Umsetzung im Code tut das. Wer jetzt handelt, sichert den EU-Markt und gewinnt nebenbei bis zu ein Fünftel potenzieller Kunden zurück.

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